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   Vielfrontenkrieg
  gegen FAVORIT 
   
  Die Staatsanwaltschaft Hamburg, das Bundeskartellamt und
  das Bundeswirtschaftsministerium befassen sich derzeit mit der
  Frage, wie der umweltfeindlichen Gebührenschneiderei von FAVORIT (Ölmulti
  Exxon) entgegengewirkt werden kann. Strittig sind zwei
  Fragen:
   
  
    - Ist
  es rechtens, 40 Jahre alte Verträge brutal auszunutzen?
 
    -  Werden Grundgebühren in Einzelfällen oder flächendeckend vorsätzlich
  falsch angesetzt?
 
   
  
  Unabhängig von einer formaljuristischen Beurteilung hat sich die
  Staatsanwaltschaft in einer der ÖDP vorliegenden Information wie folgt
  geäußert: 
   
  ......das Unternehmen lehnt es ab, alte Regelungen und Grundlagen aus dem
  Jahre 1967 abzuändern. Dies mag unter ökologischen Gesichtspunkten nicht
  sachgerecht sein....Insoweit handelt es sich um eine zivilrechtliche
  Streitigkeit.... 
   
  Indirekt übt die Staatsanwaltschaft heftige Kritik und empfiehlt zwischen den
  Zeilen, zivilrechtlich gegen FAVORIT vorzugehen. 
  Diese
  Situation hat Rencker veranlasst, sich gleichlautend an das
  Bundesumweltministerium und
  das Bundeswirtschaftsministerium zu wenden und zusätzlich das Bundeskartellamt
  einzuschalten. Rencker
  will erreichen, dass eine verkorkste Übergangsbestimmung in der
  Fernwärmeverordnung von 1980, die für Altverträge ewigen Bestandsschutz
  vorsieht, endlich korrigiert wird. Die rücksichtslose Ausnutzung einer
  Rechtslücke hat auch kartellrechtliche Dimensionen. 
  Hier
  zu den Eingaben: 
   
  Bundeswirtschaftsministerium
  + Bundesumweltministerium 
   
  Bundeskartellamt
   
   
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